Rechtsprechung
VK Nordbayern, 03.05.2004 - 320.VK-3194-11/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an ein Vergabeverfahren; Dokumentationspflicht der Vergabestelle hinsichtlich ihrer Vergabeentscheidung; Anforderungen an die Dokumentation einer Vergabeentscheidung insbesondere bei Abweichung eines Angebots von dem vorgegebenen Leitfabrikat; ...
- VK Nordbayern
- oeffentliche-auftraege.de
Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge bei Fabrikatsvorgaben im Leistungsverzeichnis
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Umfang der Dokumentationspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VK Schleswig-Holstein, 12.06.2006 - VK-SH 12/06
Anforderungen an unverzügliche Rüge
Die ASt ist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert, wenn sie nunmehr vorbringt, die Agg habe in vergaberechtswidriger Weise die Ausschreibung auf ein bestimmtes Fabrikat (XXX) zugeschnitten, da sie dies nicht bereits bei Erstellung des Angebots und der damit verbundenen Befassung mit dem Leistungsverzeichnis (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004, 320.VK-3194 - 11/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.07.2003, VK 1-57/03; VK Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, VK-8/2003-B), jedenfalls aber vor Angebotsabgabe (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 31.03.2005, VK-SH 05/05; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, 1 VK 51/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04) gerügt hat. - VK Schleswig-Holstein, 31.03.2005 - VK-SH 5/05
Diskriminierende Leistungsbeschreibung muss sofort gerügt werden
Das bedeutet, dass ein Antragsteller nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, wenn er wie hier vorbringt, die ausschreibende Stelle habe in vergaberechtswidriger Weise bestimmte Hersteller im Leistungsverzeichnis vorgegeben bzw. die Produktbeschreibung bestimmter Hersteller unter Auslassung des Herstellernamens abgeschrieben und die gesamte Ausschreibung damit auf einen bestimmten Hersteller zugeschnitten und dies nicht bereits bei Erstellung des Angebots und der damit verbundenen Befassung mit dem Leistungsverzeichnis rügt (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004, 320.VK-3194-11/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.07.2003, VK 1-57/03; VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, VK-8/2003-B). - VK Schleswig-Holstein, 13.12.2004 - VK-SH 33/04
Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Verdingungsunterlagen
Ebenso ist für den hier vorliegenden Fall die Annahme zu berücksichtigen, dass ein Antragsteller dann nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB präkludiert ist, wenn er vorbringt, die ausschreibende Stelle habe in vergaberechtswidriger Weise bestimmte Hersteller im Leistungsverzeichnis vorgegeben und wenn er nicht bereits bei Erstellung des Angebots und der damit verbundenen Befassung mit dem Leistungsverzeichnis rügt (vgl. VK Nordbayern, Beschluss vom 03.05.2004, 320.VK-3194-11/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.07.2003, VK 1-57/03; VK BR Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, VK-8/2003-B). - VK Sachsen, 25.06.2008 - 1/SVK/029-08
Umdeutung in eine funktionale Leistungsbeschreibung
Zum andern ist zu beachten, dass ein Bieter nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gehalten ist, rechtzeitig vor Angebotsabgabe zu rügen, wenn die ausschreibende Stelle in vergaberechtswidriger Weise bestimmte Hersteller im Leistungsverzeichnis vorgegeben hat und so die gesamte Ausschreibung damit auf einen bestimmten Hersteller zugeschnitten hat ( vgl. OLG München, B. v. 28.02.2007,Verg 1/07; 1. VK Sachsen, B. v. 24.05.2007, 1/SVK/029-07; 1. VK Bund, B. v. 25.7.2003, VK 1-57/03; VK Nordbayern, B. v. 15.01.2008, 21.VK-3194 - 49/07; B. v. 13.02.2007, 21.VK-3194 - 2/07; B. v. 03.05.2004, 320.VK-3194 - 11/04; VK Düsseldorf, B. v. 9.4.2003, VK-8/2003-B).